Nummerierung durch Obergericht hinzugefügt]) eingereicht, dessen Rechtskraft durch die zuständige Behörde am 22. September 2022 bescheinigt worden sei (Gesuchsbeilage 5). Der Beklagte habe in seiner Stellungnahme vom 16. Oktober 2022 insbesondere geltend gemacht, die F. habe beim Handelsregister in Solothurn die Mutation (gemeint die Löschung des Beklagten als Verwaltungsrat der besagten AG aus dem Register) zur Eintragung gebracht; doch glaube G. vom Kanton Solothurn nicht, dass die F. die Mutation veranlasst habe, sondern er privat, weshalb das Handelsregisteramt Solothurn von ihm privat Fr. 60.00 wolle.