5) Ich stelle Antrag auf Aufwands- und Kostenentschädigung für eigene Umtriebe im Umfang von fünfzig Arbeitsstunden für Schreibarbeiten und Gesetzesstudium nach dem Stundensatz für einen gesetzlichen Rechtsbeistand, dazu eine Genugtuung in gleicher Höhe für erlittenes Unrecht durch staatliche Amtsträger. 6) Ich stelle Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung des Urteils SR.2022.174 vom 08.12.2022 nach Artikel 325 Abs. 1 und 2 ZPO." -4- Das Obergericht zieht in Erwägung: