3) Das Obergericht möge mein Schreiben an D. im Anhang bitte sorgfältig studieren und prüfen, darin konkrete Hinweise auf mutmassliche Straftaten kantonaler Amtspersonen in S., mit Bitte um Wahrung der Anzeigepflicht nach Artikel 34 Absatz 1 EG StPO des Kantons Aargau durch den zuständigen Richter des Obergerichts, mit Kopie an mich gemäss Artikel 6 BGÖ bis zum 28.02.2023. 4) Ich stelle erneut Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege nach Art. 29 Abs. 3 BV und bitte um Gewährung der Kostenübernahme für einen Rechtsbeistand. Meine wirtschaftliche Situation hat sich seit meinem letzten Antrag nicht geändert.