"1) Das Urteil ist aufzuheben, und das Rechtsöffnungsgesuch ist abzuweisen: a.-k. [weil….] 2) Das Obergericht möge meine Eingaben vom 16.10.2022, 24.11.2022, und 21.12.2022, bitte sorgfältig studieren und prüfen, darin konkrete Hinweise auf mutmassliche Straftaten kantonaler Amtspersonen in S., mit Bitte um Wahrung der Anzeigepflicht nach Artikel 34 Absatz 1 EG StPO des Kantons Aargau durch den zuständigen Richter des Obergerichts, mit Kopie an mich gemäss Artikel 6 BGÖ bis zum 28.02.2023