2.3. Am 8. Dezember 2022 erging folgender Entscheid des Gerichtspräsidiums Aarau: -3- "1. Der Gesuchstellerin [= Kläger] wird in der Betreibung Nr. K des Regionalen Betreibungsamtes Q. (Zahlungsbefehl vom tt.mm.jjjj; Rechtshängigkeit des Rechtsöffnungsbegehrens am 26. September 2022) für den Betrag von Fr. 110.00 nebst Zins zu 3 % seit 24. März 2022 und für die Kosten des Zahlungsbefehls von Fr. 33.30 definitive Rechtsöffnung erteilt.