und Zinsen direkt an die Klägerin überwiesen hat, womit die Konkursforderung von Fr. 6'538.90 (inkl. Kosten und Zinsen [Vorladung des Bezirksgerichts Lenzburg vom 11. Oktober 2023, act. 9]) vollständig getilgt wurde. Hinsichtlich des Zeitpunkts der Zahlung reichte die Beklagte mit Beschwerde den Screenshot eines Zahlungsbelegs ein, aus welchem sich eine Zahlung der Beklagten an die Klägerin über Fr. 20'000.00 mit Valutadatum 3. November 2023 und der Bemerkung "(…) A-Konto für gesamte offene Rechnung (…)" ergibt. Die Klägerin bestätigte in einer E- Mail (Beschwerdebeilage) an die Beklagte denn auch, die "Einzahlung" am 3. November 2023 erhalten zu haben und weist darauf hin, dass sie die