3. 3.1. Die Beklagte erhob gegen diesen ihr am 15. November 2023 zugestellten Entscheid am 16. November 2023 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau und beantragte die Aufhebung des Konkurses zufolge rechtzeitiger Bezahlung der Konkursforderung. 3.2. Auf die Einholung einer Beschwerdeantwort wurde verzichtet. Das Obergericht zieht in Erwägung: