Nachdem die Forderung über Fr. 490'000.00 durch die C._____ AG (bei welcher es sich gemäss Handelsregisterauszug des Kantons St. Gallen um eine Gesellschaft mit einem Aktienkapital von Fr. […] handelt) anerkannt und die Forderung ferner durch das Betreibungsamt R._____ gepfändet wurde, erscheint es glaubhaft, dass die an der Pfändung teilnehmenden Betreibungen bzw. Gläubiger durch die in Aussicht gestellte Bezahlung der gepfändeten Forderung durch die C._____ AG zeitnahe befriedigt werden können.