__ AG als Schuldnerin hat gemäss Protokoll des Pfändungsvollzugs des Betreibungsamtes R._____ vom 4. August 2023 (Beschwerdebeilage 2, S. 6) die Forderung in der Höhe von Fr. 490'000.00 (bzw. gemäss Beklagte: Fr. 473'000.00 [Protokoll der Konkursverhandlung, S. 7]) anerkannt und ferner zur Kenntnis genommen, dass eine Rückzahlung der gepfändeten Forderung direkt an das Betreibungsamt R._____ zu erfolgen hat. Die C._____ AG gab an, dass sie in der Lage sei, den gepfändeten Betrag bis Ende des Jahres 2023 an das Betreibungsamt R._____ zu überweisen. Nachdem die Forderung über Fr. 490'000.00 durch die C.__