Hinsichtlich der übrigen offenen Forderungen ergibt sich aus der Pfändungsurkunde des Betreibungsamtes R._____ vom 4. August 2023 (Beschwerdebeilage 2, S. 1 ff.), dass 13 Betreibungen (ohne die [bereits bezahlten] Betreibungen der Klägerin) in der Gesamthöhe von Fr. 245'081.60 (Fr. 350'237.10 abzgl. der getilgten Schuld gegenüber der Klägerin in der Höhe von Fr. 105'155.50) an der Pfändung einer Forderung der Beklagten gegenüber der C._____ AG teilnehmen. Die C._____ AG als Schuldnerin hat gemäss Protokoll des Pfändungsvollzugs des Betreibungsamtes R.__