Im Weiteren ist festzuhalten, dass die Beklagte sämtliche offenen Forderungen gegenüber der Klägerin bezahlt hat. So hat die Beklagte per 10. Januar 2023 eine Zahlung in der Höhe von Fr. 275'212.70 und danach Zahlungen von insgesamt Fr. 246'333.10 (vgl. Kontoauszug der Klägerin vom 14. September 2023 [Beilage zum Konkursbegehren] und Kontoauszug der E._____ AG vom 2. Oktober 2023 [Beilage 2 zur Stellungnahme vom 2. Oktober 2023]) an die Klägerin geleistet.