Folglich hat die Beklagte in den letzten sieben Monaten (seit Juni 2023) gegen einige Zahlungsbefehle (wobei die Gläubiger überwiegend einer Gläubigerkategorie angehören [Gläubiger der öffentlichen Hand]) Rechtsvorschlag erhoben, obschon sie die entsprechenden Forderungen nicht bestreitet (vgl. Stellungnahme vom 2. Oktober 2023, S. 6; Protokoll Konkursverhandlung, S. 3 f.). Die Beklagte gesteht denn auch selber ein, dieses Vorgehen (Rechtsvorschlag gegen unbestrittene Betreibungen zu erheben) einzig zum "Zeitgewinn" gewählt zu haben (Stellungnahme vom 2. Oktober 2023, S. 6), was ein Indiz für die Zahlungseinstellung darstellen kann.