ausgeht (vgl. Protokoll der Konkursverhandlung, S. 3). Allein aus der Höhe der offenen Forderungen kann nicht geschlossen werden, dass die Beklagte unbestrittene und fällige Forderungen nicht bezahlt. Dem Betreibungsregisterauszug vom 20. September 2023 lassen sich weder Konkursandrohungen entnehmen noch wurden definitive (Pfändungs- )Verlustscheine ausgestellt, so dass die Gläubiger der Beklagten bis anhin keine finanziellen Verluste verzeichnen mussten. Demgegenüber fällt auf, dass die Beklagte seit dem 13. Juni 2023 in 12 Betreibungen (von insgesamt 15 Betreibungen) Rechtsvorschlag erhoben hat.