__ anerkannt worden. Die Beklagte habe sich mit der Feststellung begnügt, dass die C._____ AG ihre Schuld anerkenne und habe noch auf keine Zahlungsvereinbarung insistiert. Nebst den Auftragseingängen zwischen Juni und August 2023 mit einem Auftragsvolumen von Fr. 933'130.00 seien von September bis November 2023 weitere Aufträge mit einem Auftragsvolumen von Fr. 1'091'980.00 hinzugekommen. Der Revisionsbericht 2020 könne nicht mehr relevant sein. Hinsichtlich der Kontokorrentkredite habe die Bank diese nicht mehr als solche definiert. Dies sei der Fall gewesen, da die Beklagte das Darlehen in die Generierung von Daten investiert habe.