__ AG in der Höhe von Fr. 490'000.00 aus, wobei sich im Verlauf des Verfahrens herausgestellt habe, dass die Rückzahlungsmodalitäten dieses Darlehens nicht bekannt seien. Soweit die Beklagte eine gute Geschäftslage behaupte, würden sich dazu keinerlei Unterlagen finden. Dem Revisionsbericht über die Beklagte der D._____ AG für das Geschäftsjahr 2020 sei zu entnehmen, dass eine erhebliche Unsicherheit bestehe, die an der Unternehmensfortführung zweifeln lasse. Es würden auch Belege über die zur Verfügung stehenden Mittel fehlen. Im Revisionsbericht für das -5-