So würden sich die offenen Forderungen auf Fr. 470'807.01 belaufen. Das systematische Erheben von Rechtsvorschlägen betreffend Betreibungen, bei welchen die eigentliche Forderung nicht bestritten werde und lediglich dem Zeitgewinn diene, sei ein Indiz für das Vorhandensein einer Zahlungsunfähigkeit. Die vom Betreibungsamt R._____ ausgestellte Pfändungsurkunde Nr. […] in den Betreibungen Nr. […], Nr. […] und Nr. […] weise als einzigen "Pfändungsgegenstand" eine Forderung gegenüber der C._____ AG in der Höhe von Fr. 490'000.00 aus, wobei sich im Verlauf des Verfahrens herausgestellt habe, dass die Rückzahlungsmodalitäten dieses Darlehens nicht bekannt seien.