nachdem sie bereits im Januar 2023 eine Zahlung von über Fr. 275'000.00 geleistet habe. Gemäss übereinstimmenden Aussagen der Parteien anlässlich der Konkursverhandlung vom 2. November 2023 habe die Klägerin aktuell keine offenen Forderungen gegenüber der Beklagten. Überdies seien die monatlich fälligen Akontozahlungen für die Sozialversicherungsbeiträge von Fr. 35'000.00 aufgrund einer Lohnsummenanpassung auf knapp Fr. 25'000.00 reduziert worden, wobei auch die Personalkosten der Beklagten hätten gesenkt werden können.