Es sei kein Gläubiger wegen den Zahlungsschwierigkeiten der Beklagten zu Verlust gekommen. Gegen die Zahlungseinstellung der Beklagten spreche weiter, dass diese innerhalb nur eines Monats (21. August 2023 bis 25. September 2023) in der Lage gewesen sei, insgesamt Fr. 243'745.20 an die Klägerin zu bezahlen, -4-