1. 1.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 25. Juli 2023 beim Präsidium des Bezirksgerichts Baden das Begehren, es sei über die Beklagte gestützt auf Art. 190 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG der Konkurs zu eröffnen. 1.2. Am 2. November 2023 fand in Anwesenheit beider Parteien die Verhandlung vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Baden statt. 2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden erkannte am 6. November 2023: " 1. Das Gesuch um Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung wird abgewiesen.