1. Mit Zahlungsbefehl vom 31. August 2023 in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ betrieb die Klägerin den Beklagten für eine Forderung im Betrag von Fr. 20'529.00 nebst Zins zu 5% auf Fr. 19'000.00 seit 14. April 2023 und Fr. 103.30 Zahlungsbefehlskosten. Als Forderungsurkunde bzw. Forderungsgrund wurde im Zahlungsbefehl angegeben: " Rechnung Vertrag Kaution vom 15.03.2023 CHF 19000.00 Bonitätsprüfung Verzugsschaden Mahnkosten" Der Beklagte erhob Rechtsvorschlag.