3. Eventualiter sei Ziff. 1 des Rechtsspruchs des vorinstanzlichen Entscheids aufzuheben bzw. wie folgt abzuändern: Es sei dem Berufungskläger eine Frist von 60 Tagen ab Erhalt des Entscheids der Berufungsinstanz anzusetzen, um das Pachtland auf dem Firmengelände […] an der Q-Strasse in R._____ vollständig zu räumen, zu reinigen und zu verlassen und der Berufungsbeklagten sämtliche Schlüssel des Mietobjekts zu übergeben. 4. Sämtliche vorinstanzlichen Akten (Verfahrensnummer: SZ.2023.30) seien beizuziehen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen über alle Instanzen zu Lasten der Berufungsbeklagten."