"1. Dem Gesuchsteller wird in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 29. März 2023) für den Betrag von Fr. 9'800.00 nebst Zins zu 5.00 % seit 10. Dezember 2022 definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Gesuchsgegnerin wird verpflichtet, dem Gesuchsteller eine Parteientschädigung von Fr. 1'059.95 (inkl. Auslagen von Fr. 75.00 sowie 7,7 % MWST von Fr. 75.80 zu bezahlen.