2.3. In einer Replik vom 2. Juni 2023 stellte der Kläger die Anträge: "1. Es sei der Rechtsvorschlag der Gesuchsgegnerin in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ aufzuheben. 2. Es sei dem Gesuchsteller für die Forderung von CHF 9'800.00 (zzgl. Betreibungskosten von CHF 73.30) zzgl. 5% seit 09. Dezember 2022 die de- -3-