"1. Es sei der Rechtsvorschlag der Gesuchsgegnerin in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ aufzuheben. 2. Es sei dem Gesuchsteller für die Forderung von CHF 9'800.00 (zzgl. Betreibungskosten von CHF 73.30) zzgl. 5% seit 09. Dezember 2022 die definitive Rechtsöffnung zu erteilen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten der Gesuchsgegnerin." 2.2. Mit Stellungnahme vom 22. Mai 2023 beantragte die Beklagte sinngemäss, das Rechtsöffnungsbegehren sei im Umfang von Fr. 8'132.32 abzuweisen. Die Beklagte anerkannte eine Forderung des Klägers von Fr. 1'667.68.