Beweismittel zum Nachweis seiner Vermögenswerte beibringen können. Trotz fehlender Notwendigkeit setzte ihm die Vorinstanz eine Nachfrist zur Verbesserung seines Gesuchs an, die er ebenfalls zu nutzen versäumte und keine aktuellen Belege zu seinem Vermögen einreichte, weshalb seine Vermögensverhältnisse im Dunkeln blieben.