2.3.2. Der Gesuchsteller beantragte mit Klage vom 30. Mai 2023 beim Präsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Er begründete dies damit, dass er in zwei Verfahren vor dem Bezirksgericht Bremgarten bzw. in einem vor dem Obergericht des Kantons Aargau zuvor als prozessbedürftig erachtet worden sei. Der Gesuchsteller stellte in Aussicht, eine detaillierte Begründung mit den gebotenen Berechnungen spätestens anlässlich der Einigungsverhandlung nachzureichen (Aktenverzeichnis 1, act. 3 f.). Den Beilagen zur Klage liessen sich keinerlei Belege zu seinen Einkommens- oder Vermögensverhältnissen entnehmen (ebenda).