Damit resultiere vorliegend ein Überschuss von Fr. 995.35 pro Monat. Dessen Aufrechnung reiche, um die mutmasslichen Kosten dieses Verfahrens in weniger als 12 Monaten aufzubringen, weshalb der Gesuchsteller nicht bedürftig sei. Die Prämien der nichtobligatorischen Versicherungen zählten nicht zum prozessualen Existenzminimum. Der Gesuchsteller entrichte an den Unterhalt seiner Tochter lediglich in unregelmässigen Abständen Zahlungen von Fr. 500.00, weshalb nicht die mit Entscheid des Obergerichts vom 15. März 2021 zugesprochenen monatlichen Beiträge von Fr. 1'990.00 zu berücksichtigen seien. Dass der Gesuchsteller seine Schulden durch regelmässige Zahlungen tilge, habe er nicht