" 1. In Gutheissung der Beschwerde sei Ziffer 1 der angefochtenen Verfügung des Bezirksgerichts Bremgarten, Familiengerichtspräsidium, vom 9. Oktober 2023 aufzuheben, und dem Gesuchsteller und Beschwerdeführer sei in vollumfänglicher Gutheissung seines Gesuchs vom 30. Mai 2023/ 28. September 2023 die uneingeschränkte unentgeltliche Rechtspflege für dessen Ehescheidungsverfahren OF.2023.78 und damit auch die unentgeltliche Rechtsverbeiständung durch den Unterzeichneten zu bewilligen.