3. 3.1. Ein Ausstandsgesuch kann nur von einer Prozesspartei gestellt werden (Art. 49 Abs. 1 ZPO). Die Gesuchstellerin ist nicht Partei des vor dem Präsidium des Bezirksgerichts Zofingen hängigen Verfahrens SZ.2023.157, sondern tritt im vorliegenden obergerichtlichen Verfahren erstmals in Erscheinung. Mangels Parteistellung ist die Gesuchstellerin somit nicht berechtigt, im Verfahren SZ.2023.157 ein Ausstandsgesuch gegen Gerichtspräsident Meier zu stellen.