Die Beklagte behauptet zwar eine gute Geschäftslage. Angesichts der lückenhaft eingereichten Unterlagen ist es ihr jedoch nicht gelungen, ihre Zahlungsfähigkeit glaubhaft zu machen. Die Beklagte weist immer noch Schulden in der Höhe von mindestens Fr. 266'635.15 auf. Abzahlungsvereinbarungen mit Gläubigern oder auch dem Betreibungsamt sind nicht aktenkundig. Dem Kontoauszug des Betreibungsamtes Q._____ vom 25. Oktober 2023 ist lediglich zu entnehmen, dass die Beklagte ab und zu Zahlungen leistet, wobei diese im Verhältnis zur Gesamtschuld gering ausfallen.