7. März 2023 erhobenen Rechtvorschlag zu beseitigen (bspw. mittels Gesuch um provisorische Rechtsöffnung, zumal die Forderung auf einem Werkvertrag beruhen soll). Diese Untätigkeit ist nicht nachvollziehbar und lässt den Bestand dieser Forderung insoweit nicht genügend glaubhaft erscheinen, als dass die Beklagte auf Zahlungen ihrer Debitoren bereits seit längerer Zeit dringend angewiesen wäre.