"provisorisch" und bezieht sich lediglich auf die Zeitspanne vom 1. Januar 2023 bis 30. September 2023. In der provisorischen Erfolgsrechnung wird ein "Betriebsertrag Lieferung und Leistung" von total Fr. 527'469.40 ausgewiesen, wobei nicht bekannt ist, ob die mit Beschwerdebeilage 7 eingereichten Aufträge (dazu sogleich) darin bereits (teilweise) enthalten sind. Im Ergebnis resultiert gemäss der provisorischen Erfolgsrechnung ein Unternehmenserfolg von Fr. 177'741.36, wobei die Steuern noch nicht berücksichtigt sind. Die Richtigkeit der eingereichten provisorischen Erfolgsrechnung lässt sich – mangels anderer Unterlagen zur wirtschaftlichen Lage der Beklagten – nicht überprüfen.