Insgesamt sind gemäss Kontoauszug des Betreibungsamtes Q._____ vom 25. Oktober 2023 Zahlungen (bzw. Vergütungen aus Verwertungen) in der Höhe von Fr. 40'951.25 erfolgt. Diesbezüglich gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass gewisse im Kontoauszug aufgeführten Zahlungen Betreibungen betreffen, welche im Betreibungsregister bereits als "Bezahlt" vermerkt und bei den Ausständen von insgesamt Fr. 307'586.40 folglich nicht berücksichtigt sind. Unbesehen davon kann jedenfalls gesagt werden, dass eine Restschuld der Beklagten gegenüber ihren Gläubigern von mindestens Fr. 266'635.15 (Fr. 307'586.40 abzgl. Fr. 40'951.25) besteht.