Dem Kontoauszug des Betreibungsamtes Q._____ vom 25. Oktober 2023 ist zu entnehmen, dass die Beklagte seit dem 18. Januar 2022 immer wieder Zahlungen an das Betreibungsamt S._____ geleistet hat, wobei gewisse Vergütungen möglicherweise auch aus der Verwertung von Gütern resultierten. Insgesamt sind gemäss Kontoauszug des Betreibungsamtes Q._____ vom 25. Oktober 2023 Zahlungen (bzw. Vergütungen aus Verwertungen) in der Höhe von Fr. 40'951.25 erfolgt.