Arbeitsweg anfielen. Im Eheschutzverfahren seien diese im Umfang von Fr. 91.00 berücksichtigt worden. Der Gesuchsteller habe die mit der Gemeinde vereinbarten Ratenzahlungen betreffend Steuern gewissenhaft entrichtet. Überdies sei er stets den Unterhaltsverpflichtungen seinem Sohn gegenüber nachgekommen. Dem eingereichten Kontoauszug lasse sich entnehmen, dass er einen Dauerauftrag eingerichtet und bspw. Fr. 2'139.50 am 10. Juli 2023 an die Beklagte überwiesen habe. Anfang 2023 habe er ihr die Beiträge verspätet bar übergeben, so z.B. Fr. 2'140.00 am 10. Februar 2023 und Fr. 2'360.00 am 10. März 2023. Sein Gehalt sei nicht rechtzeitig eingetroffen.