Die übrigen vorgebrachten Posten seien nicht zu berücksichtigen. Die geltend gemachten Berufsauslagen von Fr. 91.00 für den Arbeitsweg blieben unbelegt. Telekommunikation und Versicherungen seien aus dem Grundbetrag zu decken. Die tatsächliche Begleichung der Steuerforderungen sei nicht nachgewiesen. Die Unterhaltsbeiträge an den Sohn des Gesuchstellers von monatlich Fr. 2'139.00 seien lediglich für den Monat Juli 2023 ausgewiesen. Belege für tatsächlich regelmässige Zahlungen seien nicht eingereicht worden.