Alleine aus diesem Grund sei das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege abzuweisen. Überdies betrage der erweiterte Notbedarf des Gesuchstellers Fr. 2'658.50 (Fr. 1'200.00 Grundbetrag, Fr. 750.00 Mietzins inkl. Nebenkosten, Fr. 408.50 Krankenkassenprämien KVG, Fr. 300.00 Erweiterung des Grundbetrages von 25 %) und stehe einem Einkommen in Höhe von Fr. 4'730.00 (inkl. 13. Monatslohn, exkl. Fr. 200.00 Kinderzulagen) gegenüber. Dem Gesuchsteller verbleibe somit ein Freibetrag von Fr. 2'071.50, aus welchem er die Prozesskosten bestreiten könne. Die übrigen vorgebrachten Posten seien nicht zu berücksichtigen.