1. A._____ (nachfolgend: Gesuchsteller) beantragte mit Eingabe vom 7. September 2023 beim Präsidium des Bezirksgerichts Lenzburg im Rahmen des von ihm gegen B._____ (nachfolgend: Beklagte) angehobenen Verfahrens betreffend Ehescheidung die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2. Der Präsident des Bezirksgerichts Lenzburg wies das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege mit Verfügung vom 5. Oktober 2023 ab. 3. Gegen diese ihm am 16. Oktober 2023 zugestellte Verfügung erhob der Gesuchsteller mit Eingabe vom 26. Oktober 2023 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau und stellte nachfolgende Rechtsbegehren: