1. Mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamts C._____ vom tt.mm.2023 betrieb die Klägerin die Beklagte für den Betrag von Fr. 8'514.35 nebst Zins zu 5 % seit dem 5. Mai 2022 sowie für die Zahlungsbefehlskosten von Fr. 73.30. Als Forderungsurkunde bzw. Forderungsgrund wurde "Beiträge 2021 - Schlussrechnung 04.05.2022" angegeben. Die Beklagte erhob Rechtsvorschlag.