1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 3. Mai 2022 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 2. August 2023 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Zofingen das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung der Beklagten am 27. April 2023 zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung seither nicht vollumfänglich bezahlt hatte. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen erkannte am 17. Oktober 2023: " 1. Über B._____ AG, […] wird mit Wirkung ab 17. Oktober 2023, 08:00 Uhr, der Konkurs eröffnet.