1 in fine). In BGE 2C_500/2020 hat das Bundesgericht unter Hinweis auf die diesbezüglich kontroversen Lehrmeinungen offengelassen, ob für Äusserungen in der Einigungsverhandlung gemäss Art. 291 ZPO (analog Art. 205 Abs. 1 ZPO [Vertraulichkeit des Schlichtungsverfahrens]) Vertraulichkeit besteht und deshalb eine Vertraulichkeitsverletzung durch die dortige Vorinstanz verneint.