Das Gericht sei einfach davon ausgegangen, dass er "irgendeine Betreuungsmöglichkeit" finde. Er habe auch die Bedeutung des hypothetischen Einkommens nicht erkennen können bzw. er sei nicht darüber aufgeklärt worden. Die Unterzeichnung der Vereinbarung könne ihm nicht vorgeworfen werden. Er sei (nur) mit dem Betreuungsmodell und Fr. 100.00 Unterhalt einverstanden gewesen. Es sei jetzt gekommen, wie es habe kommen müssen: Er habe keine mit der Kinderbetreuung zu vereinbarende 100 %-Stelle gefunden. Er habe zwar im- -7-