Dass er sich kaum im Pflegebereich beworben habe, sei wenig nachvollziehbar, zumal er dort über eine Ausbildung und Arbeitserfahrung verfüge und weil dort notorisch eine grosse Nachfrage bestehe. Blindbewerbungen insbesondere bei fehlender Arbeitserfahrung oder Ausbildung (so im Detailhandel oder in der Gastronomie) - wie er sie getätigt habe - seien wenig erfolgsversprechend. Zusammenfassend vermöchten seine Arbeitsbemühungen quantitativ und qualitativ keine ernsthaften Suchbemühungen nachzuweisen. Damit habe der Kläger nicht dargelegt, dass es ihm trotz ernsthafter Bemühungen nicht gelungen sei, eine Vollzeitstelle für Fr. 3'500.00 netto zu finden.