Er habe nicht dartun können, dass es unrealistisch gewesen wäre, 100 % zu arbeiten und netto Fr. 3'500.00 zu verdienen. Seine Bewerbungen für Teilzeitstellen (Oktober 2022 bis März 2023) erschienen nicht als ernsthafte Suchbemühungen. Ab April 2023 habe der Kläger zwar nach Vollzeitstellen gesucht, jedoch nicht nach Tätigkeiten, bei jenen er über eine Ausbildung oder Arbeitserfahrung verfüge. Dass er sich kaum im Pflegebereich beworben habe, sei wenig nachvollziehbar, zumal er dort über eine Ausbildung und Arbeitserfahrung verfüge und weil dort notorisch eine grosse Nachfrage bestehe.