2023 vom Sozialamt angehalten, sich (was unrealistisch sei) auch auf 100 %-Stellen zu bewerben. Damit könnte ihm nach einer Übergangsfrist ein hypothetisches Einkommen für ein 50 %-Pensum von Fr. 1'750.00 angerechnet werden, worauf aber aufgrund des fortgeschrittenen Scheidungsverfahrens zu verzichten sei. Festzuhalten sei, dass er seit C._____ Geburt bis zur Trennung vereinbarungsgemäss 60 % gearbeitet habe, weil die Beklagte 100 % gearbeitet habe und die Parteien gewollt hätten, dass -6- C._____ während der Woche vom Vater betreut werde. Es gebe keinen Grund zum Nachteil der Tochter nun davon abzuweichen.