4.2. Mit Berufungsantwort vom 30. Oktober 2023 beantragte die Beklagte die Abweisung der Berufung, "[unter Kosten und Entschädigungsfolgen in Höhe von mind. CHF 4'500.00 zu Lasten des Berufungsklägers". Das Obergericht zieht in Erwägung: