"1. Ziffern 2, 3 und 4 des [angefochtenen Entscheids] seien aufzuheben. 2. Der gemäss Eheschutzentscheid […] an die [Beklagte] zu bezahlende Unterhaltsbeitrag von CHF 100.00 für [C._____] sei ab 1. Juni 2023 aufzuheben. 3. Die [Beklagte] sei zu verpflichten ab 01. Juni 2023 einen Unterhaltsbeitrag von CHF 2'300.00 [CHF 380.00 Bar- und CHF 1'920.00 Betreuungsunterhalt] an den Beklagten zu bezahlen. 4. Dem Berufungskläger sei für das Berufungsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege und [Rechtsverbeiständung] zu bewilligen."