4.2. [Falls] der Gesuchsgegner monatlich regelmässig mehr als Fr. 4'000.00 netto verdient und bei der Gesuchstellerin während der Betreuungszeit des Gesuchsgegners (aktuell Montag und Dienstag) Betreuungskosten anfallen, sei der Gesuchsgegner zu verpflichten, der Gesuchstellerin an [C._____ Unterhalt] monatlich vorschüssig Fr. 300.00 zu bezahlen. 5. […] 6. Bei der Festsetzung der Unterhaltsbeiträge wurde von folgenden Werten ausgegangen: -3-