Ab Januar 2021 betreut der Gesuchsgegner [C._____] von Sonntagabend, 18.00 Uhr, bis Dienstagabend, 18.00 Uhr. Die Gesuchstellerin betreut [C._____] von Dienstagabend, 18.00 Uhr, bis Freitagabend, 18.00 Uhr. Die Wochenenden (Freitagabend, 18.00 Uhr, bis Sonntagabend, 18.00 Uhr) zu Ende der geraden Kalenderwochen verbringt [C._____] beim Gesuchsgegner, diejenigen zu Ende der ungeraden Kalenderwochen bei der Gesuchstellerin. 3.2. [übrige Modalitäten der "hälftigen Betreuung"] 3.3. [abweichende Vereinbarungen]