1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Berufung des Beklagten und von Amtes wegen wird der Entscheid des Präsidenten des Bezirksgerichts Q._____ vom 25. September 2023 in den Dispositiv-Ziffern 5, 6.1 und 7.1 aufgehoben und durch folgende Bestimmungen ersetzt: - 28 - 5. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin für den Zeitraum vom 3. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 ausstehende Unterhaltsbeiträge von Fr. 22'949.35 nachzuzahlen.